Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Wahlbekanntmachung für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Die Botschaft wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die beigefügte Wahlbekanntmachung prominent aushängen könnten.
Nachfolgend ein Hinweis zur Teilnahme per Briefwahl:
Aufgrund der grundgesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages stattfinden zu lassen, verkürzen sich die Fristen für die Wahlvorbereitung.
Die Versendung der Wahlunterlagen erfolgt dezentral in jedem der 299 Wahlkreise, wenn dort die Wahlvorschläge endgültig zugelassen sind. Das wird voraussichtlich frühestens ab dem 4. Februar 2025 der Fall sein und je nach Wahlkreis variieren. Das bedeutet, dass zwischen Erhalt der Briefwahlunterlagen und deren Rücksendung nur sehr wenig Zeit sein wird.
Sie können Ihren Wahlschein von Ihrer Gemeinde direkt zu sich nach Hause oder über das Auswärtige Amt an die deutsche Botschaft Athen schicken lassen. Dies müssten Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis unter Punkt 11 angeben. Bitte verwenden Sie hierfür folgende Adresse:
Auswärtiges Amt
Botschaft Athen
(Hinweis: Wahlsache!)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Wir rechnen damit, dass die Wahlscheine frühestens am 14. Februar 2025 eintreffen werden.
Haben Sie von dieser Möglichkeit der Nutzung des Kuriers Gebrauch gemacht, kommen Sie bitte
am 14. Februar 2025 von 9 Uhr bis 14 Uhr oder
am 17. Februar 2025 von 9 Uhr bis 16 Uhr
zur Botschaft und holen den Wahlschein ab. Hat die Botschaft den Wahlschein bis zum 17. Februar 2025 nicht erhalten, kommt dieser auch nicht mehr rechtzeitig bei uns an.
Zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen können Sie ebenfalls den amtlichen Sonderkurier nutzen, welchen wir zur Verfügung stellen. Geben Sie dazu die ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen
am 14. Februar 2025 von 9 Uhr bis 14 Uhr oder
am 17. Februar 2025 von 9 Uhr bis 16 Uhr
bei der Botschaft ab. Die Abgabe nach dem vorgenannten Zeitraum ist nicht möglich. Alternativ können Sie Ihren Wahlschein auch direkt an Ihre zuständige Gemeinde schicken.
Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt und die deutschen Vertretungen Griechenlands keine Haftung für die Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs oder für die Weiterleitung der Wahlunterlagen an die zuständigen Wahlämter übernehmen. Eine Gewähr, dass entweder der Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, können nicht übernommen werden.
Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Botschaft Athen