Weitere Informationen zur Teilnahme per Briefwahl

Από την Πρεσβεία της Γερμανίας λάβαμε οδηγίες και απαντήσεις σε πιθανές ερωτήσεις για την επιστολική ψήφο εν όψει των Γερμανικών Εκλογών.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wahltag rückt näher. Aus diesem Grund erhalten Sie nun weitere Informationen zur Teilnahme per Briefwahl.

Bitte beachten Sie, dass die Abholung der Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur persönlich bei der Botschaft möglich ist (zu den Ausnahmen siehe Ausführungen weiter unten).

Die Abgabe der Briefwahlunterlagen kann auch gesammelt erfolgen, wichtig ist jedoch, dass der Haftungsausschluss von jeder/jedem Wählenden eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben wurde.

Was muss ich tun, um meine Wahlunterlagen von der Botschaft zu erhalten?

Die Wahlämter verschicken die Wahlunterlagen an die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wir erwarten deren Ankunft mit Kurier im Zeitraum zwischen dem 14. und dem 20. Februar 2025. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn Sie Sie sich individuell bei der Botschaft Athen melden und ankündigen, dass Sie Ihre Wahlunterlagen über die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes zuschicken lassen. Dies sollten Sie möglichst per Email an Rk-s1@athe.diplo.de unter Mitteilung Ihres vollständigen Namens, und Ihrer Emailadresse oder Telefonnummer tun, damit wir Sie kurzfristig und individuell darüber informieren können, dass Ihre Unterlagen eingetroffen sind. Damit ersparen Sie sich unnötige Wege. Nachfragen per Telefon können leider nicht beantwortet werden.

Wann werden die Wahlunterlagen bei der Botschaft zur Abholung bereitliegen?

Sobald Ihre Wahlunterlagen bei uns eingegangen sind erhalten Sie eine Benachrichtigung per Email, falls Sie sich registriert haben. Rufen Sie Ihre Emails daher unbedingt ab dem Abend des 13.02. regelmäßig, mehrmals täglich ab und prüfen Sie Ihren Spam-Ordner! Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen grundsätzlich nur persönlich bei der Botschaft am Haupteingang unter Vorlage Ihres Reisepasses oder Personalausweises zu folgenden Zeiten:

am 14.02. zwischen 09 Uhr und 16 Uhr,

am 17.02. bis 20.02. jeweils zwischen 10 Uhr und 16 Uhr und

am letztmöglichen Tag, dem 21.02. zwischen 9 und 11 Uhr.

Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Diese muss eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des deutschen Reisepasses oder Personalausweises des Empfängers der Unterlagen sowie den eigenen Reisepass/Personalausweis im Original mit sich führen. In der Vollmacht müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Pass-/Personalausweisnummer sowohl des Empfängers der Briefwahlunterlagen als auch der bevollmächtigten Person enthalten sein.

Bei Abholung der Wahlunterlagen erhalten Sie auch einen auszufüllenden Vordruck für einen Haftungsausschluss, sofern Sie die Unterlagen per diplomatischen Kurier nach Deutschland zurück schicken möchten.

Kann ich in der Botschaft die Wahlunterlagen ausfüllen?

Leider nicht! Sie müssten die Wahlunterlagen zu Hause oder an einem beliebigen Ort in der Nähe der Botschaft öffnen, ausfüllen und entsprechend der Ausfüllhinweise zu den Briefwahlen in den Wahlumschlag legen.

Kann ich meine ausgefüllten Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel auch über den Kurier der Botschaft nach Deutschland schicken lassen?

Ja! Das Auswärtige Amt ermöglicht das wegen des engen Zeitfensters bei dieser Bundestagswahl ausdrücklich.

Bereiten Sie bitte Ihre Unterlagen so vor, als würden Sie sie in Deutschland in den Briefkasten einwerfen, d.h. beachten Sie die Ausfüllhinweise zur Briefwahl, verschließen Sie den Umschlag sorgfältig, prüfen Sie die Richtigkeit der Zieladresse Ihres Wahlamtes. Geben Sie Ihre Unterlagen dann so früh wie möglich bei der Botschaft.

Spätestes Datum für die Abgabe Ihrer Wahlunterlagen zur Kuriermitbenutzung ist der 21. Februar 2025, 11 Uhr, damit sie noch bis zum Wahlsonntag, 23.02.24, 18:00 Uhr in den Wahllokalen ankommen können.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können von der Botschaft nur unter gleichzeitiger Abgabe der Haftungsausschluss-Erklärung zur Nutzung des amtlichen Kurierweges angenommen werden.

Kann ich meine Wahlunterlagen auch an einem anderen Ort, z.B. im Büro eines Honorarkonsuls abholen bzw. abgeben?

Dies ist leider nicht möglich.

Können Sie mir meine Unterlagen per Post innerhalb Griechenlands weiterleiten bzw. kann ich meine Unterlagen per Post an die Botschaft zur Kurierweiterleitung schicken?

Dies ist leider nicht möglich.

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie, dass bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist. Dies gilt für Verspätungen aller Art. Eine Nachverfolgung der Sendungen ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre RK-Abteilung der Deutschen Botschaft

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